Natürlich wissen wir, dass Regeln nicht gerade beliebt sind. Aber überall da wo viele Leute aufeinander treffen kommt man nicht ohne Spielregeln aus:

 

Eine friedliche Atmosphäre im Chill ist uns sehr wichtig. Deshalb bemühen wir uns alle um einen freundlichen Umgangston - und genau das erwarten wir auch von allen Besuchern.
Brüllerei, Schimpfwörter und Provokationen wollen wir im Chill nicht. Wenn trotzdem jemand „blöde angemacht" wird, wendet euch bitte ans Team, damit wir eine nette Atmosphäre erhalten können.
Hinter der Theke ist für alle, die dort nichts zu suchen haben, absolute Tabuzone!
Bei Gewaltübergriffen oder -androhung sowie Diebstahl, Drogen -gebrauch oder -handel muss nicht nur mit Hausverbot sondern auch mit einer polizeilichen Anzeige gerechnet werden.
Selbstverständlich riskiert jeder, der mit Alkohol oder unter Alkoholeinfluss ins Chill kommt ein Hausverbot.

 

 H a u s o r d n u n g
Jugendtreff Chill Ramsbach

 

Der Jugendtreff Chill ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit der Stadt Oppenau. Das Ziel ist, Jugendlichen eine Begegnungsstätte zu schaffen und gemeinsam Angebote für ihre Freizeitgestaltung zu machen.


Die nun folgende Hausordnung soll allen Besuchern/innen einige verbindliche Verhaltensregeln an die Hand geben, um ein möglichst angenehmes Zusammensein im Haus zu gewährleisten.


1. Allgemeines
Der Jugendtreff steht grundsätzlich allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 21 Jahren offen. In Ausnahmefällen sogar über 21 Jahren im Rahmen von Teamtätigkeiten.

Bei geschlossenen AGs oder Projektgruppen sowie bei besonderen Veranstaltungen sind andere Altersstufen gestattet.

Um den Jugendtreff zu organisieren, finden regelmäßige Treffen des Teams Jugendtreff Chill mit der Fachkraft für kommunale Jugendarbeit, sowie der Jugendtreffleitung statt.
Für Mitglieder des Teams Jugendraum unter 18 Jahren muss eine Elterngenehmigung eingeholt werden.


2. Öffnungszeiten
Der Jugendtreff ist an folgenden Tagen geöffnet:

 

Montag 16.45 - 20.45 Uhr (offener Treff ab 12 Jahren)

Mittwoch 16.30 - 19.00 Uhr (Mädchentreff ab 10 Jahren)
Donnerstag 16.45 - 20.15 Uhr (offener Treff ab 12 Jahren)

Änderungen sind bei entsprechendem Bedarf möglich.

 

Geschlossene AGs oder Projektgruppen sowie besondere Veranstaltungen finden außerhalb der normalen Öffnungszeiten statt.


3. Benutzung der Räume im Jugendtreff, Verhalten der Besucher/innen sowie Haftung und Schäden
Jede/r Besucher/in erkennt die Hausordnung an und verhält sich in ihrem Sinne.
Besuchern, die sich der Hausordnung oder den Weisungen der Verantwortlichen widersetzen, kann der Zutritt zeitweilig oder dauernd untersagt werden.
Ein Hausverbot gilt für die Räume selbst und das dazugehörige Außengelände!

 

Parteipolitische Aktivitäten sind untersagt. Erlaubt sind Veranstaltungen der kulturellen-, ökologischen- oder politischen Jugendbildung.

 

Jede/r Besucher/in hat sich so zu verhalten, dass ...

• ... niemand durch sie/ihn gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird

• ... Belästigungen der Anwohner möglichst vermieden werden (zum Beispiel Lärm bei Anfahrt und Abfahrt, insbesondere nach 22:00 Uhr)

• ... Verschmutzungen und mutwillige Beschädigungen unterbleiben.
Der Jugendtreff und das Inventar sind sorgfältig zu behandeln.
Bei mutwilliger Beschädigung von Eigentum des Jugendtreffs, hat der Verursacher den Neuwert der beschädigten Sache zu ersetzen. Die Wiedergutmachung kann in Ausnahmefällen auch in kontrollierten Arbeitseinsätzen erfolgen.

Lärm: Wenn die Musikanlage läuft, sind die Fenster geschlossen zu halten. Beim Lüften der Räume ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu stellen. Die Anlage sollte beim normalen Betrieb so eingestellt sein, dass Gespräche untereinander ohne weiteres möglich sind. Der Thekendienst ist für die Musik am jeweiligen Tag verantwortlich, sollte aber in jedem Fall auch auf Wünsche der Besucher eingehen.

• Das Mitbringen von Getränken ist verboten.

 

4. Jugendschutz
Im Jugendtreff und auf dessen Gelände gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Insbesondere gilt,

- ein absolutes Rauchverbot
- ein striktes Alkoholverbot (Ausnahmen sind bei entsprechenden Veranstaltungen/geschlossenen Gruppen diskutierbar)
- das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt
- sichtlich angetrunkene Jugendliche haben keinen Zutritt
- mitgebrachte alkoholische Getränke werden von den Verantwortlichen generell eingezogen

Die Hausordnung und das Jugendschutzgesetz muss für jeden sichtbar ausgehangen werden.

 

5. Drogen und Waffen
Es ist nicht erlaubt, illegale Drogen in den Jugendtreff und auf dessen Gelände einzubringen, zu konsumieren oder damit zu handeln.

Das Mitbringen oder Führen von Waffen aller Art ist untersagt.


6. Haftungsausschluss
Für Kleidung, Wertgegenstände, sowie die Beschädigung von fremden Eigentum wird keine Haftung seitens des Trägers (Stadt Oppenau) übernommen. Die Stadt haftet jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Personen- oder Sachschäden.

 

7. Hausrecht
Die Fachkraft und die tagesverantwortlichen Personen (Ehrenamtliche oder Mitglieder des Teams Jugendtreff Chill) üben für die Stadt Oppenau das Hausrecht aus.
Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend durch die Verantwortlichen oder auf Dauer durch die Stadt vom Besuch des Jugendtreffs ausgeschlossen werden. Vorab sollte eine Anhörung der Betroffenen durch die Stadt und den Jugendrat bzw. das Jugendforum erfolgen.
Bei Verstößen gegen das Strafgesetzbuch wird von der Stadt in der Regel Anzeige erstattet.


8. Dienste im Jugendtreff
Der Theken- und Kassendienst sorgt für den Getränkeausschank und die Speisenausgabe. Schulden machen bzw. Anschreiben lassen ist generell nicht erlaubt.
Die Getränke- und Essenspreise sind übersichtlich auszuhängen.

Der Theken- und Kassendienst ist während der Öffnungszeit für die Kasse, die Musikanlage und die Ausgabe von Spielzubehör verantwortlich.
Es kann zu gegebener Zeit bestimmt werden, dass Zubehör/Geräte/Spiele nur gegen Pfand und Notieren des Namens und Adresse ausgegeben werden dürfen.
Die technischen Anlagen/Geräte werden nur von den Aufsichtspersonen oder den damit befugten Personen bedient.
Der Dienst endet mit dem Abrechnen der Tageskasse und dem Säubern des Jugendtreffs.

Dienste im Jugendtreff kann man ab 14 Jahren übernehmen. Es gibt dabei eine halbjährige Probezeit. Nach Möglichkeit sollte man an der JuLeiCa Ausbildung teilgenommen haben.


9. Notruf
Sobald Gefahr droht, die außer Kontrolle gerät, ist Hilfe aus dem Ort zu holen oder die Polizei zu rufen.


10. Änderungen der Hausordnung
Eine Änderung der Hausordnung erfolgt im Einvernehmen mit der Stadt Oppenau und dem Jugendforum.

 

(angepasste Version vom 10.02.2016)

Nutzungsvertrag für den Jugendtreff Chil
Microsoft Word Dokument 23.6 KB
Allgemeine Einverständniserklärung.doc
Microsoft Word Dokument 19.0 KB